zuständig sind Hotel oder Gastgeber: Der Gastgeber ist nicht zwingend die einladende Person, Organisation oder Firma.
Aus Bodos allgemeiner Russlandreisen-Quelle ergibt sich für mich, dass mit Gastgeber derjenige gemeint ist, der im normalen Visumverfahren die Einladung als Grundlage für das Visum ausgesprochen hat. Also nicht zB der Airbnb-Gastgeber oder irgendjemand anderes, der einem Obdach gewährt.
Der Witz der Fan-ID ist doch gerade die visafreie Einreise und auf der fan-id.ru-Seite finde ich auch nichts zu irgendwelchen Registrierungspflichten.
Also wenn ich bei der Einreise nichts anderes von den Apparatschiks höre, registriere ich mich nirgends.