Also mit normalen Dauerkarten dürfte es nicht mehr so einfach gehen...
Aus Gründen der Fairness gegenüber den Dauerkarteninteressenten auf der Warteliste ist die Übertragung einer Dauerkarte grundsätzlich nur an Verwandte ersten oder zweiten Grades möglich. Als Nachweis ist eine Kopie aus dem Familienstammbuch vorzulegen.