@monte, @borussia, @eagle, @Duffman0815 falls Ihr noch nach einer Vorlage sucht....80 Jahre und Gruppe 1 ....dann sollte es passen
Also das geht für pflegebedürftige Personen ab 70 Jahren. Zudem auch für jüngere pflegebedürftige Personen, die eine der Erkrankungen aus Gruppe 2 haben.
Wichtig ist in dem Fall immer: während alle Personen > 70 Jahren oder mit entspr. Vorerkrankung in Gruppe 1 oder 2 fallen, sind nur dann Kontaktpersonen anspruchsberechtigt, wenn die Person auch pflegebedürftig ist. (Ausnahme Schwangere)
Das gleiche gilt übrigens auch wieder in Gruppe 3, wobei da dann die Kontaktpersonen logischerweise auch nur in Gruppe 3 sind.