Bei der KV Westfalen Lippe steht als Info für Impfverordnung NRW bei Kontaktpersonen von Schwangeren:"Je nach Impfstoffverfügbarkeit in den gynäkologischen Praxen möglich. Bitte kontaktieren Sie Ihren behandelnde(n) Gynäkologen*in."
Diesen Satz habe ich auch gelesen. Da rief ich heute dann an und man sagte mir „wir bekommen keinen Impfstoff und können Ihnen maximal einen Wisch ausstellen“..
danke @grover