Ja, aber innerhalb der Grenzen der Verfassung, in Deutschland siehe Ewigkeitsgarantie.
Paragraph 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wenn z.B. erwogen wird, deutschen Staatsangehörigen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit zwecks „Remigration“ zu entziehen, ist das unabhängig von irgendwelchen Mehrheiten gottseidank schlicht unmöglich.