Ggf wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt, ist bis 21 m. E. möglich, je nach persönlichen Umständen des Angeklagten
Richtig, zwischen 18 und 21 ist man im Strafrecht ein sogenannter Heranwachsender und hängt es von der persönlichen Reife ab, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Der Typ war also unreif. Ein unreifer Depp.