Wie ich gerade erfahren habe: Das Verkaufen von Eintrittskarten auf Ticketbörsen, also auch auf eBay, Viagogo etc. ist erlaubt und kann nicht von findigen Winkeladvokaten bestraft bzw. abgemahnt werden.
Abmahnungen etc. werden wohl keinem mehr ins Haus flattern, sofern der Verkäufer keine personalisierten Tickets verkauft hatte!
Quelle: Urteil vom LG Hamburg am 22.08.2012 LG Hamburg: Nicht-personalisierte Konzerttickets dürfen weiterverkauft werden
Für Fußballtickets dürfte das nicht gelten, aber:
Am 27.10.2012 wird das OLG Hamburg entscheiden, ob der HSV der Ticketbörse Seatwave untersagen kann, Tickets zu verkaufen.
Wenn der HSV scheitert, dürfen vermutlich alle Tickets, Konzerte UND Sport, wiederverkauft werden!
Ob dann tatsächlich alle Tickets personalisiert werden? Und wie sollen die Tickets umpersonalisiert werden, wenn jemand krank wird? Das bekommen die "normalen" Geschäftsstellen in den kleineren Vereinen wohl kaum hin...