Ach.. vielleicht fahr ich auch mal hin
Hab eigentlich Zeit ![]()
Beiträge von MasterFrankfurt
-
-
mach doch noch nen fred für die rückfahrt auf

ja
hat spassemacht 
-
und das ist dann wann ? *zufaulzumrechnen*


edith sagt: wow wie schnell die antworten kommen das ist tooor.de01.03.

Edith ist heute einfach zu langsam für Mig

-
Anscheinend etwa 3 Monate im Voraus, denn bis 26.05. bekomme ich problemlos die Sparangebote angezeigt. Sollte also bald losgehen

Ok, keine sonderlich fundierte Antwort

Edith sacht:
ZitatFahrkarten für diese Verbindung können frühestens 90 Tage vor Reiseantritt gebucht werden.
-
wieso werden die beiträge vom hopper immer nur mit nem"
" beantwortet??
Es gibt ja meistens noch
obendrauf für ihn, aber leider ist das mengenmäßig etwas eingeschränkt 
-
Was war eigentlich die letzte Mannschaft aus der 1. Bundesliga, der die Lizenz verweigert wurde ?
Ist schon ein bisschen her oder ? 80er Jahre ? 
Dynamo 1995

-
Zitat aus SPON:
Schließlich fordern die Regeln sogar eine Sperre von einem Jahr für die betroffen Profis Andreas Ibertsberger und Christoph Janker.
Bedeutet also, kein Ermessen, kein Handlungsspielraum?

Mal in aller Kürze:
§ 7 Abs. 1 Anti-Doping-Richtlinien
ZitatAlles anzeigen(1) Die auf dem Spielberichtsbogen aufgeführten Spieler dürfen das Stadion erst
dann verlassen, wenn feststeht, dass sie zur Doping-Kontrolle nicht ausgelost bzw.
bestimmt worden sind.Jeder betroffene Verein ist dafür verantwortlich, dass seine zur Kontrolle bestimmten
Spieler von einer bezeichneten befugten Person (Begleitperson) unmittelbar
nach Spielende direkt vom Spielfeld zum Raum für die Doping-Kontrolle gebracht
werden. Die entsprechende Pflicht besteht für des Feldes verwiesene und ausgewechselte
Spieler. [...]§ 9 Abs. 1 Anti-Doping-Richtlinien
Zitat§ 9
(1) Falls ein Spieler die Abgabe einer Urinprobe verweigert oder nur eine geringere
als die in § 10 Nr. 3 vorgeschriebene Menge abgibt, muss er die Gründe dafür
schriftlich darlegen. In jedem Fall ist der Doping-Kontrollarzt verpflichtet, dies zu
vermerken und die Anti-Doping-Kommission umgehend wissen zu lassen.(2) Die Verweigerung oder eine – auch nur versuchte – Manipulation einer Doping-
Kontrolle wird dem Ergebnis eines positiven Dopingtests gleichgesetzt.§ 16 Abs. 1 Anti-Doping-Richtlinien
Zitat(1) Bei Verstößen gegen Anti-Doping-Vorschriften leitet der DFB auf der Grundlage der dazu erlassenen Bestimmungen gegen die betreffenden Parteien ein Disziplinarverfahren ein. Darunter kann auch der Erlass provisorischer Maßnahmen
fallen.§ 5 Abs. 3 + 4 DFB-Spielordnung
Zitat(3) Jeder Spieler ist verpflichtet, sich einer angeordneten Doping-Kontrolle zu
unterziehen.(4) Jeder Verein und jede Tochtergesellschaft hat zu gewährleisten, dass die
Spieler seiner bzw. ihrer Mannschaft nicht gedopt werden und sich angeordneten
Doping-Kontrollen unterziehen. Dem Verein oder der Tochtergesellschaft ist das
Handeln der Angestellten und beauftragten Personen sowie dem Verein zusätzlich
das Handeln seiner Mitglieder zuzurechnen.§ 7 Abs. 1 DFB-Spielordnung (Strafen gg. Vereine)
ZitatBei Bundesspielen gelten für Vereine und Tochtergesellschaften unter anderem
folgende Strafen:[...]i) für das Mitwirkenlassen gedopter Spieler (§ 6), die Verabreichung von
Dopingmitteln, die Weigerung, Dopingkontrollen zuzulassen sowie jede Beteiligung
an diesen Handlungen oder ihre Duldung und bei Verstößen gegen die Anti-Doping-
Richtlinien Geldstrafe bis zu ¤ 150.000,00 für jeden Einzelfall;§ 8 Abs. 3 DFB-Spielordnung (Strafen gg. Spieler)
ZitatBei Dopingvergehen gelten die folgenden Strafen:[...]
d) Bei Verstößen gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB ist gegen den Spieler
eine Sperre von zwei Wochen bis zu sechs Monaten zu verhängen.e) Kann der Spieler nachweisen, dass ihn im Einzelfall kein Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit trifft, kann die Sperre auf maximal die Hälfte des nach Buchstaben a)
bis d) vorgesehenen Strafmaßes gemildert werden. Eine Sperre auf Dauer kann
höchstens auf eine Sperre von acht Jahren reduziert werden.f) Kann der Spieler im Einzelfall nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft, entfällt
eine Sperre gemäß Buchstaben a) bis d).Zitat(4) In allen Fällen der Nrn. 1. bis 3. kann neben Sperrstrafen auch auf Geldstrafen erkannt werden.
Wenn allerdings die Verspätung als Verstoß gegen § 9 Abs. 1 Anti-D-RL ausgelegt wird,
schaut die Sache in der Tat etwas strenger aus:§ 8 Abs. 3 a DFB-Rechts-und Verfahrensordnung
ZitatAlles anzeigen3. Bei Dopingvergehen gelten die folgenden Strafen:
a) Im Falle des Nachweises von Doping gemäß § 6 Nr. 2., Sätze 1 und 2,
der Weigerung gemäß § 6 Nr. 3., sich einer angeordneten Dopingkontrolle
zu unterziehen, der Manipulation oder des Versuchs der Manipulation
einer Dopingkontrolle sowie im Falle des Besitzes, Gebrauchs
oder versuchten Gebrauchs von Substanzen aus verbotenen Wirkstoffen
oder der Anwendung verbotener Methoden ist gegen den Spieler eine
Sperre von zwei Jahren, im Wiederholungsfall auf Dauer, zu verhängen. -
Wer hier so alles "Borusse" ist, Wahnsinn!

-
-
-
gibt doch bestimmt wieder Busfahrten über FCN...
Dubai!

wo hast das gelesen?
hab auch bei der bestellnummer vorne einen 3er, hab aber eigentlich alles richtig ausgefüllt!


wäre ne prima aufgabe für stocki




-
-
Wir hatten doch auch mal einen Luxenburger, oda
.Luxemburg, ja da kommt User xklodi her

-
hammervideo
Das ist mehr als peinlich! 
-
Zitat
Letzter Beitrag
Heute 17:50


-
Wobei das Spiel auch gut und gerne noch höher hätte ausfallen können/müssen

-
Monsieu, du enttäuschst mich... noch kein Beitrag

-
hab diese woche so ne praktikumswoche und da gings heute nach frankfurt(an langen vorbei

)
Wo machstn das Praktikum?

-
-