Das ist ja dann letztendlich aber egal.
Sie können geltendes EU Recht nicht über ihre AGBs ausschließen. Die Klage würden sie mit hoher Sicherheit verlieren, aber man müsste halt erst mal bereit sein den Aufwand zu gehen.
Hmm, auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW steht folgendes:
"Sonderregeln bei gestrichenen Flügen
Teilt die Gesellschaft mindestens zwei Wochen vorher mit, dass der gebuchte Flug annulliert wird, kommt sie finanziell ungeschoren davon."
--> http://www.vz-nrw.de/Flugreisen-Fin…richenen-Starts
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