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Schalke erringt Sieg vor Gericht
Schalke 04 hat vor Gericht einen Erfolg gegen einen Internethändler von Eintrittskarten verbucht und damit auch den übrigen Klubs Hilfestellung geleistet.
Das Oberlandesgericht Hamm wies einen Verbotsantrag des Händlers ab und hob damit ein Urteil des Landgerichts Essen auf.
Dem Verfahren lag ein Verbotsantrag des Händlers zugrunde. Das Unternehmen hatte Schalke mit diesem Antrag untersagen wollen, Eintrittskarten zu sperren, die bei nicht autorisierten Internetportalen veräußert werden. Diese Praxis ist bei zahlreichen Bundesligisten üblich.
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