Nur wenn er den Rechtschreibtest besteht ![]()
also eher nicht ![]()
Nur wenn er den Rechtschreibtest besteht ![]()
also eher nicht ![]()
schicker Schal, Rob ![]()
Mit ordentlich Pisco schmeckt die Wurzel sogar.
Hört sich fies an aber mit ohne Präservative is immer gut
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alles schieße
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weil nen Deutscher nen Slalomweltcup gewinnt ![]()
nu stell dich mal nicht so an
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beschreibung erinnert stark an gandi
hier nur lillifee und diddlmäuse ![]()
na du kennst doch Pek, war doch klar
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wären dir zwei lesben lieber?
ich finde sister act paarung schon in ordnung, der scheiß interessiert mich aber null, so wie feauentennis überhaupt
Also wenn die Lesben hübsch sind und gut stöhnen können, dann allemal lieber, wie datt Fettarschpony
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Der BVB ist wegen dieser Praxis mal verklagt worden und hat den Prozess verloren.
Wobei hier der BVB Fan durch den Kauf einer neuen Karte zumindest noch ins Stadion konnte.
Bei einigen Vereinen kann der Fan auch genau diese gesperrte Karte neu kaufen.
Es gibt aber auch Clubs, die Tickets schon im Vorfeld ersatzlos stornieren und diese einfach an andere Interessenten nochmals verkaufen.http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2014/11/boruss…t-eintritt.html
Das gilt allerdings nur, wenn kein Bestellername auf dem Ticket aufgedruckt ist, ansonsten ist es kein kleines Inhaberpapier mehr.
Ob die das beim SC Freiburg machen, weiß ich nicht.
Da hast du (ausnahmsweise!!1!) mal Unrecht
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https://www.wbs-law.de/wettbewerbsrec…t-werden-28106/Der Veranstalter verpflichtet sich also gegenüber dem Inhaber der Tickets die Leistung zu erbringen. Dafür braucht es keinen Kaufvertrag mit dem Inhaber und mit den AGB des Veranstalters hats schonmal garnix zu tun.
Es gibt in Deutschland aber keine Präzedenzfälle wie zB in Amerika und schon gar nicht vom einem Landgericht (BGH ist da etwas anders gelagert aber auch nicht wirklich rechtlich bindend für andere Richter), insofern mag das zwar ein Hinweis sein, aber keine Garantie darauf, dass in diesem etwas anders gelagertem Fall, ein Gericht genauso entscheiden würde.
Ich frag mich ja nun wirklich, wann hier mal der erste "Klage"-Schreier das auch mal durchzieht
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Wenn ich nen Ticket kaufe, mit dem ich dann nicht reinkomme, würde ich mir trotzdem zunächst erst einmal den Verkäufer vorknöpfen, soll der das doch mit dem Verein klären, ist schließlich sein Problem ![]()
Gut, du weißt aber auch, dass die in ihre AGB reinschreiben können was sie wollen, aber das noch lange nicht heißt, dass sie damit vor Gericht durchkommen würden. Ich gehe davon aus, vor Gericht würdest du Recht bekommen und zumindest den Originalpreis erstattet bekommen. Ob dich das jetzt letztendlich glücklich macht und ob man überhaupt auf so eine Klage Bock hat steht auf einem anderen Blatt.
natürlich weiß ich das, bloß hast "DU" in dem obigen Fall gar nicht die Möglichkeit gegen den Verein zu klagen, denn die AGB gilt nur zwischen Verein und dem Erstkäufer. "DU" kannst maximal den Wiederverkäufer auf Schadensersatz verklagen und eventuell sogar wegen Betruges anzeigen, weil der die AGBs ja akzeptiert und bewusst ignoriert hat.
hast recht adler, hab ich übersehen, das haben aber inzwischen wohl fast alle deutschen Vereine in ihren AGBs, auch Freiburg ![]()
https://www.scfreiburg.com/sites/default/…gbs_tickets.pdf Punkt 10.4
dürfen nicht. Musst halt klagen. Ganz einfach
das könnte aber schwer werden, da ihn die AGBs ja gar nicht betreffen, sondern denjenigen, der die Tickets vom FCB gekauft hat.
Dann lieber den Verkäufer verklagen, der kann dann ja versuchen gegen den FCB, bzw. deren AGBs zu klagen ![]()
Hi Leute,
folgendes hat sich am vergangenen Freitag zugetragen.Nen Kollege hatte 2 Karten bei Viagogo fürs Spiel Freiburg-Bayern erworben.
Die Karten wurden nun am Eingang kontrolliert, und er anschließend befragt.
Weil er ehrlich ist, hat er gesagt die Karten bei Viagogo gekauft zu haben.
Daraufhin wurden ihm die Karten weck genommen und er durfte nicht ins Stadion.Frage: Dürfen die das machen? Meine mal irgendwo gelesen zu haben, das gültige/bezahlte Eintrittskarten auf jeden Fall nicht gesperrt werden dürfen.
laut den Ticket-AGBs ja.
https://fcbayern.com/binaries/conte…_agb_statio.pdf Punkt 4.3
Ich würd mir das Geld von Viagogo wiederholen oder gibts die super Ticketgarantie nicht mehr?
Aber ansonsten hat ML ausnahmsweise Recht ![]()
Wo is einklich Ace ![]()
Und Tschüß...