Gegenüber Gläubigern haftet die GmbH i.d.R. nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Natürlich gibt es Ausnahmen wie z.B. bei der Verletzung der "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns" - § 347 HGB und anderen Sonderfällen.
Auf eine Durchgriffshaftung bzgl. der Gesellschafter wollte ich hinaus...
Gibt's eigentlich auch ne gUG? ![]()
