https://www.frag-einen-anwalt.de/Erhebung-von-K…r--f361277.html
Hier hat jemand einen sehr ähnlichen Fall geschildert und eine lange Antwort dazu bekommen (bezahlt?).
Kurz gefasst:
- Ja, grundsätzlich kannst Du haftbar gemacht werden
- Du hättest aber auf Grundlage von § 9 Abs. 5 BGebG die Chance, dass man Dich von den Gebühren teilweise oder ganz befreit, wenn Du nachweist, dass Du nur leichte Fahrlässigkeit an den Tag gelegt und sofort gehandelt hast ("Danach kann die Behörde Gebührenbefreiungen oder -ermäßigungen gewähren, wenn die Festsetzung der nach den Absätzen 1 bis 4 bestimmten Gebühr (dieses liegt hier vor) im Einzelfall unbillig wäre.").Du wirst aber nicht drum herum kommen, das Ganze rechtlich auszufechten und darauf zu hoffen, dass Du auf einen Richter triffst, der dieser Art von Schwachsinn mit gesundem Menschenverstand entgegnet.
Der ganze Fall ekelt mich an, um ehrlich zu sein, und damit meine ich nicht Dein Verhalten. Ich bekomme echt Puls wenn ich sowas lese.
Was wäre denn die Alternative? So einen herrenlosen Koffer ignorieren und darauf hoffen, dass da keine Bombe drin ist, sondern nur dreckige Unterwäsche? Wenn es dann schief geht, so what, shit happens? Möchtest du dafür die Verantwortung übernehmen? Vermutlich nicht, oder?
Ist halt dumm gelaufen, aber ganz ehrlich, ich finde es richtig, wenn da seitens der Behörden agiert wird und als Steuerzahler sehe ich eigentlich nicht ein, dass wir das fröhlich zahlen, Da finde ich das Verursacherprinzip absolut okay.
Was dich da jetzt anekelt, ist mir vollkommen schleierhaft.