Und sie hätten den selben Urteilsspruch bekommen, wenn sie eins der anderen aufgeführten Beschränkungen verwendet hätten
Keine Ahnung, aber nicht auf Grund der in diesem Fall ursächlichen EU-Verordnungen.
Das in Klammern ist ja auch das Problem.
Sie bieten es eben nicht an, weil es teurer und nicht wirtschaftlich sinnvoll möglich ist. Wo ist das Problem, es werden ja genügend Alternativen angeboten?
Das Urteil haben sie bekommen, weil es diese sinnfreien EU-Bevormundungsverordnungen gibt. Schuld daran ist natürlich nicht das Gericht, sondern der Legislativapparat der EU.
Ergebnis des ganzen wird nämlich sein, wie im Artikel angemerkt, dass Lastschrift dann in den meisten Fällen gar nicht mehr angeboten wird. Vielleicht wird die Bahn (als Großkonzern) es sogar weiter anbieten, aber für kleinere Händler ist das unter diesen Umständen dann nicht mehr umsetzbar. Folglich verschlechtert sich die Situation für einen Großteil der Nutzer. Ein typisches Ergebnis von vielen dieser extrem kurzsichtigen und nicht mal halb zu Ende gedachten EU-Verordnungen und Richtlinien.