Man kann wohl noch vor ein Schweizer Zivilgericht. Hat sich aber so angehört, als würden sie sich das schenken.
Aus Wikipedia:
"Das Gericht unterliegt Schweizer Recht. Seine Entscheidungen können vor dem Schweizer Bundesgericht angefochten und auch aufgehoben werden. Dies wäre jedoch nur dann der Fall, wenn qualifizierte Beschwerdegründe vorliegen, dem TAS/CAS müssten beispielsweise grobe Verfahrensfehler nachgewiesen werden."