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was ist denn nun recht und gesetz?

  • ticketopfer
  • 25. April 2006 um 02:37
  • ticketopfer
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    • 25. April 2006 um 02:37
    • #1

    soweit ich das beurteilen kann, handelt es sich doch hier eindeutig um
    zwei völlig gegensätzliche rechtsauffassungen. die fifa musste die tickets
    jetzt umschreiben lassen, aber redet von einem einzelfall. der rechtsanwalt
    des klägers meint, jeder könne seine tickets jetz umschreiben lassen. die ticketbörse sei dafür völlig unerheblich. tatsächlich ist das urteil so zu verstehen, aber welche konsequenzen folgen darau? so was ist denn jetzt recht und gesetz? bitte um aufklärung, gerade an leute mit juristischer kompetenz. oder bestehen einfach mal zwei parallele rechtssysteme? die
    agbs der fifa und die verfassung der brd?


    meine meinung: es kann ja wohl nicht sein, dass die die fifa hier völlig nach gutdünken unsere freie marktwirtschaft aushebelt. wir sind hier in keiner planwirtschaft. das ist verfassungrechtlicht verankert, da können ja wohl keine agb´s höher stehen. hier in diesem forum sind in dieser hinsicht viele interessante punkte aufgeworfen worden wie schenkungen etwa. auf welcher grundlage sollen diese nicht möglich sein? angenommen ich will meinem
    altem schulfreund zum geburtstag ein ticket schenken. dann schränkt
    mich die fifa in meiner allgemeinen handlungsfreiheit ein.


    faktisch wechseln täglich unzählige karten die besitzer. wer ist denn der dumme? der käufer, der das risiko eingeht? hier werden völlig wirre arbeitsweisen bei der ablehnung von übertragungen zitiert. erst zustimmung,
    dann ablehnung. ist dass denn zu fassen? ist das rechtlich überhaupt durchhaltbar? dabei handelt die fifa ständig widersprüchlich. alle karten
    sollen personlisiert sein. 1/3 der karten ist es bekannterweise nicht. karten dürfen eigentlich nicht in gewinnspielen verlost werden. es geschieht natürlich trotzdem. derjenige, der karten im lotto gewonnen hat, kann sie ungestraft auf ebay versteigern, während derjenige, der unter umständen schulden gemacht hat, um die karten über ein jahr im voraus zu bezahlen, es nicht darf. wo bleiben denn hier fundamentale rechtsgüter wie rechtsgleichheit?
    :autsch: :autsch: :autsch:

    würde nicht eine weitere klage, dieses kartenhauskonstrukt agb endgültig zum einsturz bringen und die fifa in die schranken weisen? ich würde mich freuen, wenn das in den nächsten tagen oder wochen geschieht.

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  • Jünter
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    • 25. April 2006 um 09:17
    • #2

    Diskussionen und weitere Infos übers Urteil etc. gibt es hier:

    http://forum.tooor.de/wm-tickets-ers…enturen-kaufen/

    [SIGPIC][/SIGPIC]

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  • ticketopfer
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    • 25. April 2006 um 16:11
    • #3

    danke für den hinweis, aber ich hab das gerade wegen der beiträge hier gepostet und bin immer noch genauso unwissend wie zuvor.

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  • Jünter
    Tooor-Urgestein
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    • 25. April 2006 um 17:04
    • #4

    Dann mach ich es mal kurz:

    Zitat

    Weiterhin betonte das Gericht allerdings auch, dass es sich bei dieser Entscheidung um einen Einzelfall handele und damit das Urteil nur für die beteiligten Parteien gelte. “Wer jetzt bei ebay eine Karte ersteigert, hat eigentlich keine Chance; zum einen aus zeitlichen Gründen. Zum anderen, weil die offizielle Tauschbörse existiert", erläuterte Richter Rüger die Entscheidung.


    Es handelt sich zwar um keine "offizielle Tauschbörse", sondern nur um die Möglichkeit der Rückgabe (Resale) bzw. Umschreibung mit Gründen!

    Man mag davon halten, was man will, Fakt ist:

    das Urteil öffnet keineswegs Tür und Tor zum freien Tausch/Verkauf! Punkt!

    [SIGPIC][/SIGPIC]

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  • ticketopfer
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    • 25. April 2006 um 17:14
    • #5

    das ist eben nicht eindeutig. im gegenteil, es ist völlg umstritten. daher auch meine frage. der anwalt des klägers sieht das ganz anders und der text des urteils gibt das durchaus her.

    quelle:http://www.schloemer-sperl.de/news+facts/nf_index.htm#wm

    Das Gericht gab Björn K. Recht und stellte fest, dass der Erwerb der Tickets rechtmäßig ist. Insbesondere ist der Weiterverkauf der Eintrittskarten kein Schwarzmarkthandel. Denn ein Ticketinhaber, der für die Eintrittskarten bereits bezahlt hat, kann grundsätzlich frei über diese verfügen. Auch Sicherheitsgründe stehen der Übertragung auf einen neuen Erwerber nicht entgegen. Die Klauseln in den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des DFB wurden vom Gericht als - so wörtlich - "unbestimmt" und "intransparent" angesehen.

    Als Anwalt des Klägers zeigt sich RA Jörg Dittrich mit der Entscheidung zufrieden: "Der Richter hat unserer Klage stattgegeben und klar gemacht, dass der DFB bei der Ticketvergabe auch die Interessen der Fans mit zu respektieren hat. Es kann nicht sein, dass die Veranstalter nahezu 20 Prozent der gesamten Tickets als so genannte Premium-Tickets für mehrere Tausend EURO pro Stück verkaufen; auf der anderen Seite wird ein Fan aber so hingestellt, als würde er etwas Illegales tun, weil er bereit ist, für ein WM-Spiel im eigenen Land bis zu EUR 440,00 zu zahlen."
    Die Tickets im vorliegenden Fall hatten einen Ausgabepreis von EUR 55,00 - zugleich werden durch die Veranstalter so genannte Premium-Tickets zum Preis von EUR 2.690,00 angeboten.

    Der Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt/Main kommt richtungweisende Bedeutung zu. Denn das Gericht stellte ausdrücklich klar, dass der DFB seine Zustimmung nicht unter Berufung auf seine Allgemeinen Ticket-Geschaeftsbedingungen (ATGB) verweigern kann. Das gilt für den konkreten Einzelfall wie für ähnlich gelagerte Fälle auch.

    Das Gericht hat im Übrigen festgestellt, dass das seit Kurzem bestehende "Ticket-Portal" die Entscheidung nicht beeinflusst hat. In der Entscheidung heißt es hierzu wörtlich: "Ob die Einführung des Internetportals geeignet ist, die Abwägung zugunsten der Beklagten [DFB] ausfallen zu lassen oder ob die Bedenken des Klägers durchgreifen, braucht hier deshalb nicht entschieden zu werden". Rechtsanwalt Dittrich hierzu: "Das so genannte Ticket-Portal schafft keinen gerechten Ausgleich. Weiterverkäufe sind und bleiben auch außerhalb dieses Portals rechtlich zulässig.".

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  • Jünter
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    • 25. April 2006 um 17:50
    • #6

    "Die Klauseln in den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des DFB wurden vom Gericht als - so wörtlich - "unbestimmt" und "intransparent" angesehen."

    http://www.ag-frankfurt.justiz.hessen.de/C1256CC900334EC1/vwContentByKey/W26P2AYC151JUSZDE/$File/Urteil%20vom%2020.04.2006%20(WM%202006).pdf

    Siehe Urteilsbegründung Seite 12!

    Diese Klauseln wurden aber nun ergänzt, sprich: bestimmt - Härtefälle etc.!

    Juristendeutsch: Anlass, Richtlinien und Grenzen der Ausübung liegen mit den jetzigen AGBs "möglichst konkret" vor!

    Und nu?!

    P.S.: Ich will ja nur darauf hinweisen, damit nicht der falsche Eindruck entsteht, jetzt könne jeder mit den Tixx machen, was er will! Ich find das auch alles absoluten Mist!

    [SIGPIC][/SIGPIC]

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  • ticketopfer
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    • 25. April 2006 um 17:57
    • #7

    das ist nicht richtig. es gibt keine eindeutigen richtlinien, was härtefälle sind.
    oder kannst du die genau definieren nach. hartefall ist per se definitionsbedürftig und wird immer eine ermessungsentscheidung sein.

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  • jojo2222
    Noch viel zu lernen du hast
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    • 25. April 2006 um 18:19
    • #8

    ticketopfer, stimme dir wie gesagt völlig zu.
    die frage scheint nur, ob das wm-ok jetzt noch etwas ändert oder ob erst jemand klagen muss oder ob niemand klagt weil sie am stadioneingang eh nicht kontrollieren und so die gesamte übertragung unnötig gewesen ist.

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  • winatwo1
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    • 27. April 2006 um 14:47
    • #9

    Ein interessanter Beitrag zum Ticket-Urteil, guckst Du hier:

    http://www.streifler.de/-dcbertragung-…ickets_645.html

    Nie wieder ist jetzt !

    tooor user Nr. 575

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  • JTM
    Stell dich ersma vor
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    • 27. April 2006 um 15:12
    • #10

    Ich frage mich nur woher die Idee kommt wir hätten eine freie Marktwirtschaft. Die freie Marktwirtschaft ist ein theoretisches Wirtschaftsmodell welches nirgends auf der Welt exisiert und existieren kann. Tatsächlich haben wir hier eine soziale Marktwirtschaft mit einem Wust an Gesetzen und ärgerlicherweise etwas was man AGB nennt.

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