Für alle die es interessiert, da sie ggf. selbst von einer Abmahnung betroffen sind und -natürlich- selbst nichts gemacht haben...
...eine erste BGH Entscheidung:
Pressemitteilung Nr.*101/10 vom*12.5.2010
Kurzzusammenfassung: Wer nachweisen kann, dass er selbst nichts verbreitet hat, kann auf maximal 100EUR Abmahnkosten (und auf Unterlassung) in Anspruch genommen werden, falls er sein WLAN nicht hinreichend geschützt hat, so dass ein Zugriff Dritter von Außen ohne Problem möglich war. Weitergehenden Schadensersatz muss er in den Fällen nicht leisten!