Ich möchte auch nochmal auf die 5.000 EUR Strafe zurückkommen! Irgendjemand hat hier glaubisch geschrieben, dass man auch 5000 EUR Strafe zahlen muss, wenn man Karten verkauft etc. Der Verkauf etc. ist unter den AGB §8 geregelt. Die Strafe bezieht sich aber auf §9-11, oder?
Was letztendlich bedeutet. Man hat bei weiterverkauf der Karten keine Rechnung von 5.000 EUR zu befürchten...
Seht ihr das genauso?
Sehe ich anders:
"12.3 Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere gegen die Artikel 9 bis 11,..."
Bezieht sich also auch auf die anderen Paragraphen.