Beiträge von Prinzessin
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Montag, 27. August 2007, 13:31 Uhr
Zwei Spiele Sperre für Christoph Daum
Fußball-Zweitligist 1. FC Köln muss zwei Punktspiele ohne Cheftrainer Christoph Daum auf der Bank auskommen. Der 53-Jährige wurde nach seiner verbalen Entgleisung im Anschluss an das Heimspiel gegen Alemannia Aachen (0:1) vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Sperre von zwei Spielen und einer Geldstrafe in Höhe von 10 000 Euro belegt.
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Tach auch

Informier mal deinen Bruder über tooor
Da stand ...
... genauso wie bei meinem bruder... der war aber in der zeit dortmund fan
... heute ist der bestimmt Schalker

Von mir auch ein herzliches Willkommen
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Da Ndjeng verletzt ausfällt, wird wohl Friend als einzige Sturmspitze auflaufen und Rösler dafür ins Mittelfeld rücken...

Daumen drücken für heute Abend ist angesagt!!!
*drück*
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wobei ich mich frage, was passiert wäre, wenn ein deutscher spieler von hansa oder cottbus sowas gesagt hätte...
ich denke dort wäre der dfb nicht so zimperlich beim bestrafen vorgegangen...ist natürlich nur reine spekulation, aber es fällt schon auf, dass manche vereine unangreifbar sind; ich nenne nur 1 stichwort: "schulden". so und und schlagt auf mich ein.
Der BVB hat doch gar keine Schulden

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Alles anzeigen

Du so und Zessin hätte den wohl lebenslang gesperrt...
Bleibe mal bei meiner Ansicht: Spielsperre ist zu hoch.
Fakt bleibt aba: Es ist eine rassistische Äußerung. Aber ob man im Affekkt gesagtes gleich so bestrafen muss - nööö
Achja Duke: Was machste jetzt mit den Thos Steiner Klamotten

Nicht wirklich
Lebenslang gesperrt gehört er höchstens für die Lügerei - sprich Androhung von Klage, Asa als Lügner hinzustellen, selbst entschuldigt wollte er sich ja nicht haben etc.
Das ist traurig. Hätte er gesacht - der Asa ist mir in die Eier gerutscht, es war Derby, ich war erregt blablubsülz und es war nicht so gemeint, Asa ist doch mein Freund und es ist mir rausgerutscht und es tut mir leid .... oder wenigstens irgendwas in der Art ..... stattdessen .... alle Schalker sind Schweine (DES).... tsetsetse das macht mich traurig und ich werde mir Mühe geben bis zum nächsten Derby das pfeifen zu lernen.
.... ansonsten kann ich mit der Entscheidung leben. -
eben, geldstrafe ist für den so, als wenn ich nen euro zahlen muss....eben nix
da muss generell mehr gezahlt werden, nit nur in dem fall, sonst juckt die dat doch gar nit...
von der sperre konnt man eigentlich ausgehen, das die zwischen 3 und 5 spielen liegt...
Für das, was auf dem Spielfeld gelaufen ist, ist die Strafe OK.
Für das, was er sich anschließend geleistet hat ist es ein absoluter Witz. -
wieviele werden denn am Sa erwartet?


Jedenfalls brauch Weidenfeller jetzt nen Platz auf der Tribüne
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mit nem urteil in der art war zu rechnen, der geldbetrag ist mir allerdings schleierhaft, ottonormalverbraucher muss bei sowat ja auch keine 20 cent zahlen (im verhältnis)...
Wer den Gegenspieler wider besseren Wissens öffentlich noch als Lügner hinstellt, sowohl Beleidigung wie auch Entschuldigung abstreitet - ja sogar noch mit einem Gerichtsverfahren droht - der darf nicht so billig davonkommen.
Lächerlich v.a. die Geldstrafe. -
Da hatte der Gute aber wenig A**** in der Hose...!!!
Peinlich, peinlich Herr Weidenfeller
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Soviel zum Thema "Ich habe das niemals gesagt!"

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses den Lizenzspieler Roman Weidenfeller von Borussia Dortmund wegen einer herabwürdigenden und verunglimpfenden Äußerung gegen Gerald Asamoah vom FC Schalke 04 im Bundesligaspiel am 18. August 2007 zu einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt.
Zu Gunsten von Weidenfeller wurde berücksichtigt, dass er sich nach einer für ihn schmerzhaften Auseinandersetzung mit Asamoah zu einer verbalen Entgleisung hinreißen ließ. Außerdem entschuldigte er sich noch auf dem Spielfeld bei seinem Gegner und söhnte sich zwischenzeitlich mit ihm aus. Wegen dieser gewichtigen Entlastungsgründe wurde von einem möglichen Punktabzug für Borussia Dortmund gemäß § 9 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB und der entsprechenden FIFA-Bestimmungen abgesehen.
Das Urteil ist rechtskräftig.