Ich werde auch unterwegs sein.
Ich fasse mal grob zusammen:
Mit einem Wohnmobil ist Maut gemäß Klasse 2 oder 3 zu bezahlen.
In welche Klasse das Fahrzeug eingestuft wird, hängt neben dem zulässigen Gesamtgewicht auch von der Fahrzeughöhe ab.
Wenn das Wohnmobil über 3 Meter hoch ist, die Messung erfolgt häufig automatisch, dann spielt das Gewicht (größer oder kleiner 3,5 t) hinsichtlich der Mautgebühren keine Rolle mehr.
zulässige Höchstgeschwindigkeit in Frankreich:
Wohnmobile (< 3,5 t) Wohnmobile (>3,5 t)
innerorts 50 50
außerorts 90 80
Schnellstraßen 110 100
Autobahnen 130 110
Auf dreispurigen Straßen dürfen Kfz/Gespanne über 3,5 t, bzw. Gespanne, die länger als 7 m sind, ausschließlich die zwei rechten Fahrspuren benutzen.
Diesel ist in Frankreich wohl etwa teurer als bei uns.
https://www.adac.de/infotestrat/ta…nd/default.aspx
https://campingfuehrer.adac.de/ratgeber/files…5_t_2013_04.pdf
https://www.avd.de/wissen/recht/v…and/frankreich/
http://www.camping-total.de/Service/tempolimit_europa.htm