In 371 AO steht nix von irgendwelchen Summen, nach welcher Rechtsquelle stammt denn DEine
Information, dass man bei einer WIRKSAMEN Selbstanzeige für Steuerhinterziehung bestraft wird
Falls die Selbstanzeige unwirksam wäre, stimmst, dann feiern wir mit ihm ca. 5 Meisterschaften in Stadelheim oder ne anderen JVA
In der Abgabenordnung wirst Du da auch nichts finden, dass entstammt der jüngeren Rechtsprechung. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens " bis zu x Jahren Freiheitsstrafe" bestimmt letztlich das Gericht das Strafmaß.
Hier was zum Strafmaß:
"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zwischzeitlich ausführlich zur Strafzumessung im Steuerstrafrecht geäußert. Er hat in seinem Urteil vom 02.12.2008, AZ. 1 StR 416/08, grundsätzliche Ausführungen zum Strafmaß in Steuerstrafsachen gemacht. In diesem Urteil weist der BGH darauf hin, dass die Höhe der verkürztem Steuern ein bestimmender Strafzumessungsgrund ist. Zugleich soll sich die Strafe allerdings nicht "tarifmäßig" an der Hinterziehungssumme orientieren.
Diese Wertgrenzen konkretisiert der BGH u.a. wie folgt:
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 EUR ist regelmäßig eine Freiheitsstrafe (ggf. auf Bewährung) zu verhängen.
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 1.000.000 EUR ist die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung regelmäßig nicht mehr möglich.
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 1.000.000 EUR ist ein Strafbefehlsverfahren regelmäßig ungeeignet.
Der BGH lässt dabei Ausnahmen ausdrücklich zu. Er benennt ausführlich einzelne Gründe, die sowohl zu einer Strafmilderung, als auch zu einer Strafschärfung führen können."
Und hier noch was: Bereits im Januar hat z.B. der Stern über einen Vorgang berichtet: Geheimes Fußballkonto in der Schweiz: Spitzenvertreter der Bundesliga bunkerte halbe Milliarde - Sport | STERN.DE
Jetzt hängt es davon ab, ob Uli aus freien Stücken vor Tatentdeckung eine Selbstanzeige gemacht hat, oder erst als bereits mit Tatendeckung zu rechnen war. In letzterem Fall dürfte es sehr eng für ihn werden.
Und wenn da wirklich mehrere hunderte Millionen rumlagen, dann dürfte da schon was zusammen kommen.
z.B. 400 Mio x 3% Zins = 12 Mio € Zinsen/ p.a.
Je nach Jahr (Abgeltungssteuer oder pers. Steuersatz) hiervon ca. 30-50% Steuer und das dann bis zu 10 Jahre zurückgerechnet + 6% Hinterziehungszinsen p.a.
Da dürfte jedem klar sein, sofern die Summen stimmen, dass wir dann von 3,5 Mio an hinterzogenen Steuern aufwärts pro Jahr sprechen.