Ok, danke für die Erklärung.
Wobei Anspruch auf ALG ja eigentlich unabhängig vom Vermögen sein sollte, er hat ja (wahrscheinlich) auch lange genug in die Kasse eingezahlt. Allerdings wahrscheinlich fraglich, wenn er explizit so einer Einigung mit seinem (Ex-) Arbeitgeber zustimmt.
Ja richtig, Anspruch auf ALG I hat er nach meinem Verständnis grundsätzlich. Allerdings nur, wenn ihm gekündigt wird. Bei eigener Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag (auf so etwas würde es wohl hinauslaufen) allerdings nicht (mal von speziellen Ausnahmen abgesehen).