Zitat von d1g1talbathIch verstehe das so, dass nur dann Tickets in den öffentlichen Verkehr kommen, wenn es dazu keinen passenden Optionsticketantrag gibt.
Zum Beispiel:
Es gibt 3 Tickets für Spiel XY.Anträge mit 4 Tickets gfallen raus.
Gibt es Anträge mit 2 Tickets und 1 Ticket werden diese bedient.Liegen solche Anträge nicht vor, gehen die Tickets in den freien Handel.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber so würde es m.E. Sinn machen.
Nach meiner Meinung nicht ganz. Der entscheidende Unterschied liegt darin, das Karten, die z.B. von Verbänden oder Sponsoren zurückkommen, ins Optionsticketprogramm gehen, Karten die jedoch im Rahmen der 1. und 2. freien Verkaufsphase nicht abgenommen wurden (ausbleibende Zahlung, falsche Angaben zur Person, etc.), nicht in Optionsticketprogramm sondern direkt in den freien Verkauf gehen - unabhängig davon, ob man damit Optionstickets bedienen kann
Ich bin immer davon ausgegangen, das alle zurückkomenden Tickets zuerst ins Optionsprogramm und erst dann in den freien Vekauf gehen, wenn - wie auch von dir geschrieben - kein Antrag für Optionstickets mehr bedient werden kann.
So komme ich mir aber richtig verarscht vor