Wolfsburg legt Berufung ein..
Nun ist die nächsthöhere Instanz, das DFB-Bundesgericht, am Zug und muss festlegen, ob es eine erneute mündliche Verhandlung ansetzt oder - was wahrscheinlicher ist - in einem schriftlichen Verfahren entscheidet. Die Zeit drängt: Sollte es zu einem Wiederholungsspiel kommen, müsste das in der nächsten Woche stattfinden, um den Termin für die Auslosung der zweiten Pokalrunde (29. August) nicht zu gefährden.