Hab mir das Schreiben von eventim nochmal durchgelesen.
Bin zwar kein Jurist, danke aber, dass die Dir ganz schön Dampf machen können. "Karte erstmal behalten" würde ich deshalb jetzt so nicht mehr stehenlassen.
Punkte 1) und 2) auf jeden Fall durchziehen.
Ich würde versuchen, mal jemanden von der Rechtsabteilung bei eventim an die Strippe zu bekommen.
Ich fürchte aber, dass Du Schadenersatz-Ansprüche nur gegen den ebay-Typen stellen kannst. Aber vielleicht kann ja eventim dabei behilflich sein.
Hamwer hier keinen Anwalt, der dazu Stellung nehmen kann?
Grundsätzlich:
Wenn der Name des ebay-Anbieters und des Kontoinhabers nicht identisch sind, Alarmglocken an !!!
Würde folgendes tun:
1) Anzeige bei der Polizei. Über die Kontummer können die den Typen identifizieren. Gib denen alle Info, die Du hast. Ich hatte mal so nen ähnlichen Fall. Der Typ hat die Kohle sofort zurückerstattet, als ihm die Anzeige ins Haus flatterte.
2) Alle Daten (bei ebay gemeldete Adresse, Kontodaten) des ebay-Fritzen an eventim mitteilen, damit die sich den Jungen auch vorknöpfen können. Schließlich sind die ja auch betrogen worden und sollten ein Interesse daran haben.
3) Karte erstmal behalten. Ich denke nicht, dass man die sperren kann, weil da normalerweise kein elektronischer Einlass ist.
Viel Erfolg,
Tunnel
