Auf jeden Fall West kaufen, wenn man da mal hinwill, als Zuschauer in der prallen Sonne zu sitzen, ist bestimmt kein Vergnügen.
Beiträge von effzeh
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Kein Problem. Vielleicht nicht die Leute mit einer doppelten Staatsangehörigkeit. Aber Entzug aufgrund der Ethnie… Das ist doch lupenreiner Rassismus und man wäre doch wieder bei Art.1.

Ne, das ist Art. 3 Abs. 3 GG, der kann auch geändert werden. Art. 1 GG sind nur die ganz harten Sachen wie z.B. Folter und sowas.
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Fliegt noch irgendwo ein Ticket für heute abend rum? Wäre Eigenbedarf für mich selbst.
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Paragraph 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wenn z.B. erwogen wird, deutschen Staatsangehörigen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit zwecks „Remigration“ zu entziehen, ist das unabhängig von irgendwelchen Mehrheiten gottseidank schlicht unmöglich.
Das stimmt leider nicht, die Staatsangehörigkeit gehört nicht zur Menschenwürde (=Schutzbereich von Art. 1 GG), sondern kann gem. Art. 16 GG entzogen werden, wenn man dadurch nicht staatenlos wird. Nun könnte man meinen, dass dadurch alle "Nurdeutschen" auf der sicheren Seite sind, aber auch Art. 16 GG ließe sich ändern, denn die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) schützt von den Grundrechten nur Art 1 GG. Sorry fürs Klugsch....
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Also Demokratie an sich bedeutet erstmal nur Herrschaft des Volkes. Dauerhaft den Willen des Volkes zu ignorieren dürfte auch nicht funktionieren.
Davon abgesehen gehts ja hier auch nicht um Deutschland. Und ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht den Zusammenhang der Aussage "Die Mehrheit kann nicht machen, was sie will" mit dem Vorschlag, einen Kandidaten, den etwa die Hälfte der Menschen wählen möchte, einfach von der Wahl auszuschließen.Der abstrakte Zusammenhang ist, dass wenn die Mehrheit will, dass die verfassungsmäßige Ordnung abgeschafft wird, dieser Wille sich nicht durchsetzen darf. Mit abstrakt meine ich, dass ich das nicht auf Trump beziehe. Auch in den USA gibt es aber natürlich solche Regeln zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung und das wird bezogen auf Trump ja auch demnächst vor dem Supreme Court landen.
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Ja, aber innerhalb der Grenzen der Verfassung, in Deutschland siehe Ewigkeitsgarantie.
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Demokratie bedeutet nicht, dass die Mehrheit machen kann, was sie will.
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WSJ - Printing Trump Won New Hampshire, but There Are Warning Signs for November.pdf
Ganz interessante Analyse aus dem WSJ, der wohl größten “rechtsgerichteten” seriösen Tageszeitung (Murdoch-Imperium) -
Frank Farian

Großer Produzent , zusammen mit Horst Nußbaum , Ralph Siegel und Dieter Bohlen mit der Größte in Deutschland
… und Saarländer

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Ich freue mich nur, wenn @BarneyGumble nicht den Freudentod gestorben ist

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MSCI: ATH
(zugleich Reim am Samstagmorgen
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@Jules Rimet, ist das Zitat auf https://www.fc-saarbruecken.de/ wirklich von Dir?

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Weltsparen wurde schon genannt, bin ich auch ganz zufrieden mit und hier könnte ich auch werben (50€ für Werber und 50€ für Geworbenen).
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Tie Break im 5. auch ein modernes Weicheiding.
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Mich wundert da nix mehr…
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Zu früh gelandet.
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Meines Erachtens muss er dem Ball auch übers Netz hinterherhechten, ihn midair flach wie einen Flitschstein wegdonnern und nach zwei Bodenberührungen des Balls sanft landen dürfen
Ich mach das beim Cup mal vor. -
Ziffer 24 Case 5 sagt, man darf nur nicht drüberspringen, wenn der Ball „in play“ ist. Vermutlich ist es schwer, dafür auf den Moment des Abhebens oder irgendwie mid air abzustellen.
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das geht natürlich nicht, er kann nur neben dem netz vorbeilaufen wenn ihn momentum hinträgt oder darf sich im netz fangen lassen wenn der ball auf der anderen seite schon zwei mal aufgesprungen ist
ich denke mal, er dürfte auch übers Netz springen, wenn er erst landet, nachdem der Ball zweimal aufgesprungen ist

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Meld dich bei zB Flying Blue an und schau dort nach Prämienflügen, da kriegst du gegen MR mehr Meilen.
Und ja, mach gerne mal so einen Thread auf mit einem perfekt gepflegten Post 1
