Einem Richter geht es nicht darum, was logisch und einleuchtend ist, sondern er hat sich strikt an die Auslegung von Gesetzen zu halten. Sonst wäre z.B.die NPD schon lange verboten.
Bis jetzt habe ich, wenn Rechtsexperten im TV gesprochen habe, fast ausschließlich gehört, dass eine allgemeine Impfpflicht verfassungsmäßig sehr bedenklich ist. Dann wird das möglicherweise auch so sein.Das Ganze nennt sich übrigens Gewaltenteilung und hat sich in der Geschichte der Bundesrepublik hervorragend bewährt. Sonst würden (einige) Politiker nur noch machen, was sie gerade wollen.
Innerhalb der Auslegung von Gesetzen geht es durchaus auch um die Frage, ob etwas einleuchtend und logisch ist, denn der Gesetzestext beschreibt die Welt immer nur abstrakt und der Richter muss ihn auf den konkreten Fall anwenden. Und er hat dabei sehr weite Spielräume bis hin zu dem Bereich, den man Richterrecht nennt und das gilt ganz besonders für das Verfassungsrecht. Die Gewaltenteilung ist nicht so trennscharf, wie du sie beschreibst. Gestern abend war bei Illner eine aus meiner Sicht sehr gute junge Juristin, die Kubicki ordentlich und fachlich fundiert Contra gegeben hat, die Sendung kann ich sehr empfehlen, gibt es sicher in der Mediathek. Sie hat sich auch deutlich weniger skeptisch im Hinblick auf Impfpflicht geäußert, das ist aber zugegebenermaßen ein sehr schwieriges Terrain.