Religionsausübung ist verfassungsrechtlich geschützt, ein Verbot wäre wieder von Gerichten kassiert worden.Demonstrationen sind auch weiter möglich
Religionsausübung wird damit ja auch nicht unterbunden, Gott hört dich bekanntlich überall und den Zwischenschritt über den Pfaffen darf man in Krisenzeiten auch gerne auslassen.
Ein Hausbesuch des Seelsorgers ist übrigens auch nicht verboten.