aus der Urteilsbegründung:
ZitatMangels einerRechtshilfe in Fällen „einfacher“ Hinterziehung direkter Steuern durch die Schweizerische Konföderation wären Ermittlungen aber voraussichtlich nicht mit einem vergleichbaren Erfolg geführt worden, wenn sich der Angeklagte durch seine –insbesondere zuletzt ---
rückhaltlose Kooperation nicht geradezu „ans Messer geliefert“ hätte..
hätte er die Füße stillgehalten wäre er jez immer noch der Liebling von Politik und Prominenz ![]()