Entschuldige, aber das ist einfach Quatsch. Schau mal ins BGB. Wenn der DFB sagt, Umtausch nur persönlich, dann ist das mal erst so. § 808 Abs. 1 S. 2 BGB. Eventuell sind die AGBs unwirksam, aber deshalb kommst du auch nicht an dein Ticket. Du kannst dann später klagen, mehr aber auch nicht.
Achja, das Eigentum richtet sich auch nicht danach, wer bezahlt hat...
Und zur Polizei: Schau mal ins Polizeigesetz (NRW z.B., dürfte in der Schweiz/Österreich ähnlich sein), Stichwort Subsidiarität beim Schutz privater Rechte.Und Nein, ich bin weder im 1. noch im 25. Semester...
Also laut Veranstalter - UEFA - ist es ja erlaubt.
Da kann sich der DFB auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln. ![]()
Übrigens ist das ein ALARMfred....dikussionen hier: ![]()
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