„Wir brauchen eine Corona-Arbeitsschutzverordnung, die Unternehmen verpflichtet, überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice jetzt auch anzubieten“, sagte Katrin Göring-Eckardt, Vorsitzende der Bundestagsfraktion
Viel Spaß bei der jeweiligen Einschätzung und Erstellung des jeweiligen Gutachtens , wo was möglich ist.
Hier auf dem Lande spielt das im Gegensatz zu den Ballungszentren , wo Hinz und Kunz mit vollgestopften ÖPNV - Mitteln angereist kommen , eher keine Rolle.Klar kann der eine oder andere vom Versicherungsbüro xy in Heimarbeit gehen , oder sicher andere Branchen auch .
Bei mir wäre es max . die Buchhaltung( eine Person ) , die dann aber erstmal techn. ausgestattet werden müßte .
Allerdings macht diese auch den Posteingang und andere Tätigkeiten , die von zu Hause dann nicht möglich sind .
es ist quasi unmöglich das für jeden Betrieb genau zu definieren... ich arbeite in einem Großhandel für Dachbaustoffe mit insgesamt 22 Mitarbeitern...
3 Fahrer = kein Homeoffice möglich
6 Lagermitarbeiter = kein Homeoffice möglich
2 Leute am Abholtresen für gewerbliche Abholer = kein Homeoffice möglich
Wer möchte jetzt genau enscheiden wie viele der anderen 11 Mitarbeiter (Verkauf, Buchhaltung, Rechnungsabteilung, Niederlassungsleiter usw) im Homeoffice arbeiten können und wie viele anwesend sein müssen, damit der betriebliche Ablauf weiter gewährleistet ist... sind das 4 oder 5 Mitarbeiter ? Weniger oder mehr ?
Ein betriebs- und branchenfremder Gutachter kann das nicht auf die Schnelle exakt beurteilen und das betrifft Tausende Firmen...
Nur müsste ja irgendjemand eine Zahl x Mitarbeiter festlegen um dann auch Strafen beim Verstoß aussprechen zu können...