Täusch Dich mal nicht, die reisevermittler wie HRS oder ehotel halten sich in ihren AGB normalerweise so oder so von allen Haftungsfragen frei. Und wenn das Hotel seinerseits (auch später) den Irrtum erklärt, bin ich mal gespannt, bei wem genau Du Dich beklagen willst...
Na ja, sicher bin ich natürlich nicht und Jurist bin ich auch nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass hrs oder auch eHotel ein Interesse daran haben, ständig Kunden mit solchen Widerruf-Anrufen oder -Mails zu nerven. Macht ja keinen guten Eindruck und könnte künftige Buchungsentscheidungen beeinflussen. Insofern denke ich mal positiv... ![]()
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