Wenn Du fragst: "Du würdest es für ausgeschlossen halten, dass sich die handelnden Personen nicht auch noch an der Verfassung zu schaffen machen?", dann ist das zumindest missverständlich formuliert. Ich glaube schon, dass ich Dich verstanden habe. Aber geschenkt.
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Nein, hast du nicht.
Nochmal:
die Verfassung zu ändern (um beispielsweise Grundrechte abzubauen) einerseits und sich nicht an die Verfassung zu halten andererseits sind 2 völlig verschiedene Dinge. Erster Vorgang kann völlig rechtskonform passieren ( und wäre im Resultat trotzdem scheisse). Davor habe ich gewarnt, gleichwohl keine Verfassungsfeindlichkeit unterstellt.
Mehr als es mal zu schreiben kann ich dann auch nicht, also belassen wir es dabei.