Alles anzeigenda jeden Tag in den Medien und auch hier das Thema Kontaktbeschränkungen und Lockerungen zu Weihnachten diskutiert und die Lockerungen sehr in Frage gestellt werden, habe ich mich etwas näher mit dem Thema befasst.
Ich bin die Verordnungen der einzelnen Länder einmal durchgegangen. Wenn ich mich nicht täusche, ist der private Raum nur in den Ländern: Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Saarland betroffen.
In allen anderen Ländern bezieht sich die VO in dem Punkt der Kontaktbeschränkungen jeweils nur auf die Öffentlichkeit / den öffentlichen Raum.
Diesen gibt es ja im Moment quasi nicht, da alles geschlossen/verboten ist.
Wo soll sich an Weihnachten im öffentlichen Raum getroffen werden, wo die Beschränkung / Lockerung in der Öffentlichkeit überhaupt eine Auswirkung hat ? Auf einer Parkbank oder einem leeren Marktplatz... ja wohl kaum.
Sprich in den anderen Ländern kann ich mich doch privat mit so vielen Leuten, wie ich möchte, privat treffen
(ich meine damit nicht, dass ich das befürworte).Nur für die o.g. Länder gilt hier eine Beschränkung, die zu Weihnachten etwas gelockert wird.
Ich glaube nicht, dass das große Auswirkungen hat.
Falls ich grad irgendwie völlig auf dem Holzweg bin, korrigiert mich bitte
Fürs Saarland konnte ich das finden...
Der Aufenthalt mehrerer Personen in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie Angehörigen eines weiteren Haushaltes oder des familiären Bezugskreises gestattet und bis zu einer Obergrenze von maximal 5 Personen.
Im privaten Raum gilt die Kontaktbeschränkung für die Angehörigen eines Haushaltes und zusätzlich maximal 5 Personen aus einem weiteren Haushalt oder dem familiären Bezugskreis.
Zum (weiteren) Haushalt bzw. zum familiären Bezugskreis gehörende Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen.
Find es auch komisch, wenn in anderen Ländern da nichts umgesetzt wird...bzw es allgemein gilt, Bsp NRW
Mit wie vielen Menschen darf ich mich an Weihnachten und Silvester treffen?
Zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis erlaubt – aber nicht mehr als 10 Personen, zuzüglich Kinder bis 14 Jahren.
