Die Länder könnten darauf erst dann mit neuen Shutdowns reagieren, wenn der Bundestag erneut die "epidemische Lage nationaler Tagweite" feststellt.
Bisher ermöglicht zwar § 28a Abs. 7 IfSG den Landtagen festzustellen, dass "die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung" des Coronavirus besteht. So könnten sich die Länder selbst eine neue Basis für die Länderverordnungen schaffen. Deshalb war das Auslaufen der epidemischen Lage auf Bundesebene bisher eher als symbolischer Akt gesehen worden. Doch die Ampel-Parteien kündigten nun an, dass dieser Passus ersatzlos gestrichen werden soll.
So könnten die Länder im Falle einer Verschärfung also wirklich erst handeln, wenn der Bundestag die "epidemische Lage nationaler Tragweite" beschließt. Und weil in der kommenden Koalition gemeinsam abgestimmt wird, hätte die shutdown-skeptische FDP dann ein faktisches Vetorecht für Shutdown-Maßnahmen in allen Bundesländern.
Unsere FDP
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