aber trotzdem hab ich dat gefühl gandi und val reden an dir vorbei
Bei Gandi bin ich mir da zu 100% sicher. ![]()
aber trotzdem hab ich dat gefühl gandi und val reden an dir vorbei
Bei Gandi bin ich mir da zu 100% sicher. ![]()
seh ich genau so
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das versteh ich jez aber wieder nich, wenn das gericht inzident
sagt dass die agb ok sind müsste sich der hsv sich doch ermuntert fühlen mal zu klagen oder wat
ein glück dat ich wat vernünftiges gelernt hab
Ich hab vom BGH geredet, du Pfingsochse. ![]()
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Du hast wat gelernt? ![]()
Is doch genau mein reden
deswegen hat sich ja auch nichts geändert
Da die vereine immer noch nicht versucht haben, eine privatperson vors gericht zu schleppen, werden wir wohl auch in absehbarer zeit nicht herausfinden, was mit der rechtmäßigkeit der AGBs im bezug auf privatpersonen ist
Hm, noch einmal.
Wenn sich aus der schriftlichen Urteilsbegründung ergibt, dass der BGH gegen die AGB für private Käufer nix auszusetzen hat (und daür spricht nach der Pressemitteilung einiges), ist dat wien Brief und Siegel und zielführend für die Untergerichte.
Wir werden nämlich höchstahrscheinlich in unserem Leben nich mehr erleben, dass sich der BGH mit ner Klage gegen einen privaten Käufer befassen wird. ![]()
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Ich sehe da eher sogar den Gegenteil darin.
Die Ablehnung des Kartenverkaufs an gewerbliche Wiederverkäufer ist ja aus wettbewerbsrechtlichen Gründen zulässig, für private wiederverkäufer gilt allerdings kein wettbewerbsrechtNaja, mir egal, HSV is eh scheiße
BGH hat nur gesagt, dass der HSV keine Unterlassung verlangen kann, soweit die Börse Ticks verkauft, die sie von privaten Personen gekauft hatte.
Hat nix damit zu tun, ob private Personen ihrerseits die Ticks verkaufen dürfen oder nich. ![]()
ich hab zwar keine ahnung, aber genau das doch wohl eher nicht
Es steht dem HSV – so der BGH – frei, einen Kartenverkauf an gewerbliche Kartenhändler abzulehnen. Gegen die Wirksamkeit der entsprechenden Klausel in den AGB bestünden keine Bedenken. Bei dem – in der Absicht des Weiterverkaufs erfolgenden – Erwerb der Karten durch die Beklagten oder ihre Mitarbeiter handele es sich um einen unlauteren Schleichbezug, zu dessen Unterlassung die Beklagten wettbewerbsrechtlich verpflichtet seien.was hat das mit privatpersonen zu tun? die klausel in den agb von der gandi spricht is ja wohl eher die, dass der wiederverkauf der tickets GRUNDSÄTZLICH ausgeschlossen ist. ne bestätigung dass das rechtens is seh ich in dem text nich.
inzident: rot. ![]()
da ist dat dingen:
"Schwarzhandel" mit Bundesligakarten
..........Soweit private Verkäufer mit dem Verkauf von Eintrittskarten an die Beklagten gegen die gegenüber dem HSV eingegangene vertragliche Verpflichtung verstoßen, ist das Verhalten der Beklagten – so der BGH – auch nicht unter dem Aspekt des Verleitens zum Vertragsbruch oder der Ausnutzung fremden Vertragsbruchs wettbewerbswidrig. Darin, dass die Beklagten in einer an die Allgemeinheit gerichteten Anzeige ihre Bereitschaft ausdrücken, Eintrittskarten von Privatpersonen zu erwerben, liege noch kein unlauteres Verleiten zum Vertragsbruch. Das Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs sei grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig. Es sei nicht Aufgabe eines Dritten, für die Einhaltung vertraglicher Abreden zu sorgen, die der HSV mit den Käufern von Eintrittskarten schließe. Dies gelte auch, wenn der HSV mit diesen Abreden legitime Interessen der Stadionsicherheit und der Einhaltung eines sozial verträglichen Preisgefüges verfolge.
beim HSV
Ich sach mal so, da wird im bezug auf die AGBs und deren Wirksamkeit nur im bezug auf gewerbsmäßiges handeln gesprochen. Ich bin nachwievor der meinung, dass der BGH im Bezug auf privaten verkauf den AGB-Klauseln sicherlich widersprechen wird.
Und bundesligakarten.de wird das nicht interessieren, die suchen sich entweder 100 adressen oder 100 leute, die für sie Karten bestellen und an sie weiterverkaufen, wo ist das problem?
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Der Pressemitteilung (schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus) lässt sich entnehmen, dass der BGH - inzident - die Rechtmäßigkeit der AGB auch gegenüber Privatpersonen bestätigt hat. Gehört zwar nicht zu den tragenden Gründen, wird aber trotzdem maßgeblich sein. Muss man aber das Urteil abwarten, vielleicht hat er auch die Rechtmäßigkeit dahinstehen lassen, weil für die Entscheidung irrelevant,
Was anderes würde mich bei den AGB des HSV auch wundern, die sind schon ziemlich austariert und fuxxig. ![]()
schluss jez, du intelligenzallergiker
Mach ma ne Vater-Kind-Kur. ![]()
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Atze, watt macht deine behaarte bifi
Erzähl ma, den kenn ich noch gar nich. ![]()
wir reden hier von staatsbeamten, für die ist ab 12.30Uhr kein freitag mehr, sondern Wochenende
Ich wusste,hier wirds lustig. Staatsbeamte, haha. ![]()
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ne, wolln wa auch nich hörn...
wir wolln endlich die geschichte von judgi und der bb-tante
Nur, wenn du uns die Ticks von dir und Valdi abdrückst. ![]()
wer issn der glatzkopf in dein ava???
Treib et nich zu doll. ![]()
war ganich mein witz, du spacko
Du bist so aggressiv, seitdem du Vati bist. ![]()
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is aber so
weiß ich doch, dat ist unter aller Kanone,wat da in meinem Fred abläuft. ![]()
..und ne wurst druntergesetzt
Tini, geh mal in den Borussenfred, da passt sowat schon. ![]()
mobben is was anderes
Mach ma. ![]()
hat dein kleener die Ohren von dir?
Die Kleine ![]()
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hat die Ohren von mir. ![]()
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Kopfgärtner
rattig. ![]()
jaja, spiel du nur mit deiner schlange
Esel. ![]()
zyniker
Wieso, ist doch klasse, auf der Hochzeitsreise so ne Biene kennen zu lernen. ![]()
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