schwatzgelb.de | Entschuldigung, sorry, scusa, perdón!
Meiner Meinung nach ein sehr schöner "Beitrag"...
Wie so oft ein emotionaler, aber gut formulierter Beitrag von schwatzgelb.![]()
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[url=http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommen…rt15890,2621698]Gezielte Provokation[/url]
Das ist wirklich auf den Punkt gebracht!
Klasse Kommentar![]()
Und dann trifft mal der andere Schauspieler unglücklich und er ist wieder K.O.
Gruß Watson
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Wieso nicht, viel außer Boxen wird der doch nicht machen müssen.
cheffe ist raus...
wir sind in der zweiten Runde...
es ist vielleicht oder auch nicht ne Straftat...
Carsten findet den auch doof, aber Schiris tun ihm mehr leid, als Hopp...
Gut zusammengefasst![]()
@carsten:
lies dir mal den 130a StGB durch und sag mir mal deine meinung, warum nicht?
Schreib dir gleich ne PN dazu.![]()
Anstiftung zu einer Straftat
Unsinn![]()
hört sich na Jura-Erstsemester an
Glücklicher Weise schon ein paar Jahre her![]()
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wat machste eigentlich beruflich
§§-Verdreher![]()
@Carsten: Deine Verteidungsmaschinerie gegenüber diesem Vollpfosten kann ich echt nicht nachvollziehen - schick mir doch mal dein passbild - werde ein fadenkreuz draufmachen und das ganze ins netz stellen - natürlich nur zum spaß - DENK MAL NACH!!!
kies
Was ist daran nicht nachzuvollziehen.
Ihr vermischt einfach 2 Ebenen miteinander, die nichts miteinander zu tun haben:
1.) die persönliche Ansicht, was man von so ner Aktion hält--> Ich halte nichts davon, weil es über eine vernünftige Äußerung einer Kritik an der Person Hopp hinausgeht.
2.) die strafrechtliche Ebene --> Es ist nun mal halt kein Straftatbestand. Nicht jede Äußerung, die man - zu Recht - kritisiert und als übertrieben und vollkommen misslungen bewertet, erfüllt einen Straftatbestand, auch wenn man sich das vielleicht wünscht. Daher hat das nichts mit Verteidigung des "Fans" oder seiner Äußerung zu tun, sondern ist einfach Wiedergabe der rechtlichen Lage.
du schiri?
Nein, ich nix Schiri![]()
ich sag mal § 130 a StGB (Anleitung zu Straftaten) und/oder § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten)
Mögen zwar auch wieder Feinheiten sein: Aber für § 126 StGB muss die angekündigte Tat bereits über die Planung hinaus sein und der Äußernde (hier Fan) zum Ausdruck bringen, er werde sie selbst vornehmen. Für § 130 StGB müsste die Schrift/Abbildung eine Anleitung zur Begehung des Verbrechens darstellen. Beides offensichtlich nicht der Fall.
Wird die Aktion dadurch besser oder richtiger oder harmloser, weil das was du hier beschreibst auch total daneben ist?
Nein, aber es macht unverständlich, dass das niemanden interessiert. Und es macht unverständlich, dass sich hier Offizielle quer durch die BuLi äußern, die dann beim nächsten Spiel über den Schiri herledern und damit nur Nachahmer provozieren.
Also ich find diesen Carsten sollte ma einer abknallen
Iss aber nur n Spruch
Gähn![]()
bissu auch juttke?
ich warte da lieber ne qualifizierte Entscheidung zu ab
schon traurig genug, dass man den Typen auch noch verteidigt
Was hat das mit verteidigen zu tun!?
Wenn Hopp ankündigt, eine Strafanzeige zu stellen, braucht er sich nicht zu wundern, dass ihm Juristen erklären, dass die Aktion keinen Straftatbestand erfüllt.
Dass die Aktion als solche hirnrissig ist, ist wohl klar. Trotzdem kräht wie gesagt auch kein Hahn nach, wenn nächsten Samstag wieder irgendein Schiri aufs Übelste beschimpft wird. Und dass das Nachahmer findet, sieht man jedes WE in den Kreisligen.
Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen
Den Straftatbestand gibbet nicht.![]()
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Das Problem ist doch, dass selbst wenn der Ersteller des Plakats selbst "es nicht so gemeint hätte", er damit unter Umständen irgendeinen armen Irren (und davon gibts in jedem Stadion ne Handvoll) dazu anstachelt es mal auf irgendne Art zu versuchen.
Seien es Drohbriefe, zerstochene Reifen oder sonst irgendein Mist.
Und egal was man von Hopp hält, er hat das gleiche Recht auf ein Leben in Ruhe, wie jeder andere auch.
Aber nur wenn er damit rechnet, dass andere es ernst meinen, wird es eine Straftat. Und das ist bei solchen allgemein gehaltenen Bildern sicher nicht der Fall bzw. zumindest nicht nachzuweisen. Mögen zwar für den Laien juristische Feinheiten sein, sind aber maßgebend dafür, ob es eine Straftat ist oder nicht.![]()
es sei denn, er ist bereits durch unzählige Geschichten auffällig geworden......:
ganz klar: Tatbestand der Beleidigung
Da gibt einer seine Meinung in drastischer Weise mittels eines Bildes wieder, mehr nicht. Ne Beleidigung ist das sicher nicht.
im Zweifel sowas wie "Aufruf zu einer Straftat" oder so. irgendsowas gibbet bestimmt.
einfach mal Richterchen fragen....
endlich wieder ein Thread, der in Sekunden zum Austauschen von Jura-1/10-Wissen genutzt wird
Unsinn, ist es nicht. Kannst dem ja nicht nachweisen, dass er ernsthaft dazu aufruft, Hopp zu erschießen. Ist doch nur ein Spruch.