wo steht das mit dem "1 Jahr" denn? Diese Angabe fehlt auf meinen Screenshots
Vielleicht hier?
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…ELEX:32021R0782
(VERORDNUNG (EU) 2021/782 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 29. April 2021
über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
(Neufassung))
Artikel 60
Verjährung
(1) Schadensersatzansprüche aufgrund der Haftung des Beförderers bei Tötung und Verletzung von Reisenden ver
jähren:
a) Ansprüche des Reisenden: in drei Jahren, gerechnet vom ersten Tag nach dem Unfall;
DEL 172/44 Amtsblatt der Europäischen Union 17.5.2021
b) Ansprüche der anderen Berechtigten: in drei Jahren, gerechnet vom ersten Tag nach dem Tod des Reisenden, spätes
tens aber in fünf Jahren, gerechnet vom ersten Tag nach dem Unfall.
(2) Andere Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beträgt jedoch zwei
Jahre bei Ansprüchen wegen eines Schadens, der auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die entweder
in der Absicht, einen solchen Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurde, dass ein
solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.