Jetzt kommt mal bitte alle klar.
Die besagten Spielort-Ansässigen-Antragssteller aus 5.2 haben ja wohl OFFENSICHTLICH NICHTS mit dem Verzichtsrecht aus 5.3 zu tun. Ich bitte euch, wer kommt eigentlich auf so einen Nonsens?
In den gesamten Geschäftsbedingungen ist stets von ANTRAGSTELLER die Rede. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen den ANTRAGSSTELLERN im Allgemeinen und den besonderen 750 Antragsstellerrn aus 5.3.
Ah, endlich mal jemand der mit mir einer Meinung ist
:p: