*edit: erledigt...

kennt sich jemand ein bissl mit mietrecht aus?
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Zizu -
14. Mai 2007 um 21:58 -
Geschlossen
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Ich weiß es nicht sicher, aber folgendes schonmal als Info:
Der Vermiter muss Forderungen (Nachzahlungen) innerhaln von 12 Monaten nach ende des Bezugsraumes geltend machen. Forderungen deinerseits gegenüber dem Vermieter verfallen jedoch nicht. Notfalls musst du klagen.
Bei Kautions-Rückzahlungen beträgt die Rückzahlungsfrist dagegen 6 Monate.
Versuch doch mal rauszufinden, ob andere Mieter schon eine Nebenkosten-Abrechnung für 2006 erhalten haben. -
[quote='Zizu','http://server2.tooor.de/index.php/Thre…4750#post794750']
weiss jemand welche fristen da vom gesetzgeber geregelt sind?
bis wann muss der vermieter mir meine abrechnung geben?Über die Betriebskosten ist jährlich abzurechnen, wobei der Abrechnungszeitraum nicht notwendigerweise dem Kalenderjahr zu entsprechen braucht.
Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein.
Versäumt der Vermieter diese Frist, ist eine Nachforderung ausgeschlossen, es sei denn, ihn trifft an der Fristüberschreitung kein Verschulden (§ 556 Abs. 3 Satz 1 bis 3 BGB), etwa weil ihm selbst die Abrechnung des Versorgungsunternehmens noch nicht vorgelegen hat.
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