Ja genau, deswegen geht das mit Ticketumschreibungen auch so "gut", wenn wirklich mal jemand krank wird
so siehts aus, hier zeiht ja noch nicht mal Atetst vom Arzt oder vom Arbeitgeber...
Ja genau, deswegen geht das mit Ticketumschreibungen auch so "gut", wenn wirklich mal jemand krank wird
so siehts aus, hier zeiht ja noch nicht mal Atetst vom Arzt oder vom Arbeitgeber...
Wenn man Rechtschutz hat (den man eigentlich heutzutage haben sollte), eigentlich kein Problem. Die Vereine und der DFB gehen erstmal davon aus, dass alle vor dem großen Namen kuschen.
Ein Rechtschutz hilft dir da nicht, den Anwalt musst du schon selber finanzieren. In einer Strafsache tritt kein Rechtsschutz ein. Überlege dir also vorher wenn du jemanden unter die Erde bringen willst....
Ein Rechtschutz hilft dir da nicht, den Anwalt musst du schon selber finanzieren. In einer Strafsache tritt kein Rechtsschutz ein. Überlege dir also vorher wenn du jemanden unter die Erde bringen willst....
Das Wäre aber keine Strafsache, nenn mir das Gesetz, welches es verbietet Tickets zu verkaufen. Hierbei handelt es sich um eine Zivilrechtliche Sache zwischen zwei Parteien.
Das Wäre aber keine Strafsache, nenn mir das Gesetz, welches es verbietet Tickets zu verkaufen. Hierbei handelt es sich um eine Zivilrechtliche Sache zwischen zwei Parteien.
Ist meistens sogar auf jedem Ticket aufgedruckt und in den AGB´s steht´s auch immer drin. Ob Fußball oder Konzert, es ist nicht gestattet die Karte weiter zu veräußern. Der Rechtschutz lässt dich im Stich. Ruf einfach kurz bei der Hotline oder der Soforthilfe deines Rechtsschutzes an, der wird dir dies bestätigen.
Ist meistens sogar auf jedem Ticket aufgedruckt und in den AGB´s steht´s auch immer drin. Ob Fußball oder Konzert, es ist nicht gestattet die Karte weiter zu veräußern. Der Rechtschutz lässt dich im Stich. Ruf einfach kurz bei der Hotline oder der Soforthilfe deines Rechtsschutzes an, der wird dir dies bestätigen.
aber bislang ist ja noch nicht klar, ob die AGBs auch wirklich rechtskräftig sind.
aber bislang ist ja noch nicht klar, ob die AGBs auch wirklich rechtskräftig sind.
Richtig, wenn mich jemand des Vertragsbruch bzw. Nichteinhaltung von AGB bezichtigen will, greift meiner Meinung schon der Rechtsschutz. Ich kann in meine AGB erstmal schreiben was ich will, die Frage ist ob die überhaupt vor Gericht und bei der aktuellen Rechtslage Gültigkeit haben und vor so einer Prüfung scheuen sich alle Vereine, die wissen auch warum.
es hat hauptsächlich Leute erwischt, die so dämlich waren beim FCN und bei ebay den gleichen Nick zu gebrauchen
Wenn die das wirklich so machen, fände ich das ziemlich lustig! Mal abgesehen davon, dass viele wirklich überall die gleichen Nicks verwenden, kannst du so ungeliebte FCN Mitglieder (Streit, Abneigung) ganz einfach aus dem Fanclub kicken, indem du dich mit seinem Nick-Name bei Ebay anmeldest und dann ein Ticket verkaufst...
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