Meine Arbeitskollegin hat über Internet einen Rechner gekauft. Diesen hat sie per Nachname bezahlt, und hat ihn allerdings schon in die Slowakei zu ihrer Familie mitgenommen. Jetzt hat die Firma, bei welcher sie bestellt hat, festgestellt, das sie einen leistungsstärkeren Rechner ihr geschickt haben und wollen die Maschine zurück. In den AGB`s steht, das nach Bezahlung die Ware dem Käufer gehört. Jetzt zur Frage: Muss meine Kollegin die Ware zurücksenden oder nicht?

Rechtliche Frage
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wenn die Ware nicht dem Kaufvertrag entspricht ja - es zählt der Inhalt. Welches Modell hat sie bestellt und welches bekommen.
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Meine Arbeitskollegin hat über Internet einen Rechner gekauft. Diesen hat sie per Nachname bezahlt, und hat ihn allerdings schon in die Slowakei zu ihrer Familie mitgenommen. Jetzt hat die Firma, bei welcher sie bestellt hat, festgestellt, das sie einen leistungsstärkeren Rechner ihr geschickt haben und wollen die Maschine zurück. In den AGB`s steht, das nach Bezahlung die Ware dem Käufer gehört. Jetzt zur Frage: Muss meine Kollegin die Ware zurücksenden oder nicht?
Edit: siehe unten
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ja
nein
das is tooor.de
ich vermute mal dass die richtige antwort noch ganich dabei is
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wenn die Ware nicht dem Kaufvertrag entspricht ja - es zählt der Inhalt. Welches Modell hat sie bestellt und welches bekommen.
nein
Kaufvertrag ist Angebot und Annahme...2 übereinstimmende Willenserklärungen --> Vertrag ist gültig
Ich versuche mich auch mal im gefährlichem Halbwissen
Meine unwissende Meinung:
Der Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen. Deine Freundin muss den Rechner aber nicht zurückschicken, sondern nur zur Abholung bereit legen.Da ich garantiert alles durcheinander gewürfelt habe würde ich aber nicht auf mich hören
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Frag mal Gandi, der weiß sowas
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Deine Freundin muss den Rechner aber nicht zurückschicken, sondern nur zur Abholung bereit legen.
in bratislava?
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Edit:
Der Verkäufer kann die Ware zurückfordern...im rechttlichen Sinne nennt man das die "sog. ungerechtfertigte Bereicherung"....
Erfüllungsort in Bratislawa...;) -
in bratislava?
Gute Frage, nächste Frage
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und was, wenn sie datt ding schon bei ebay verkauft hat??
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und was, wenn sie datt ding schon bei ebay verkauft hat??
ACE, immer einen Schritt weiter -
Ich versuche mich auch mal im gefährlichem Halbwissen
Meine unwissende Meinung:
Der Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen. Deine Freundin muss den Rechner aber nicht zurückschicken, sondern nur zur Abholung bereit legen.Da ich garantiert alles durcheinander gewürfelt habe würde ich aber nicht auf mich hören
Ist doch nur meine Arbeitskollegin
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und was, wenn sie datt ding schon bei ebay verkauft hat??
Sie ist verpflichtet zur Lieferung "Gleicher Art und Güte". Meine Güte hast du denn keine Ahnung?
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Sie ist verpflichtet zur Lieferung "Gleicher Art und Güte". Meine Güte hast du denn keine Ahnung?
war doch nur ne (berechtigte) frage?!?!
wird zeit, dasse dir tooor auffer arbeit wieder sperren
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war doch nur ne (berechtigte) frage?!?!
wird zeit, dasse dir tooor auffer arbeit wieder sperren
ich habe doch (berechtigt) gewantwortet.
Ob hier noch jemand mit echter Ahnung antwortet?
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ich habe doch (berechtigt) gewantwortet.
Ob hier noch jemand mit echter Ahnung antwortet?
ich warte bis juttke erscheint und schließe mich dann an -
ich warte bis juttke erscheint und erschieße mich dann
Und das hilft weiter?
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Und das hilft weiter?
nee, aba sieht dann so aus, als hätt ich auch Ahnung
aba du liegst glaub der Lösung des Problems zur zeit am nexten
edit: seh ich ja jetz ers, du Kujau -
Ist doch nur meine Arbeitskollegin
Wir müssen jetzt erstmal ein Bild von deiner Kollegin sehen, sonst können wir nicht definitiv helfen -
Wir müssen jetzt erstmal ein Bild von deiner Kollegin sehen, sonst können wir nicht definitiv helfen
Schaut aus wie ne rumänische Kunstturnerin
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