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Klage gegen den DFB

  • supermeier
  • 16. Mai 2006 um 20:50
  • Arbeitsheld
    Tooor-Fan
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    • 16. Mai 2006 um 22:52
    • #41
    Zitat von supermeier

    Unterscheid zwischen Zivil- und Strafrecht bekannt?
    Oder kommt gleich das Argument, dass wegen mir ein Verbrecher nicht angeklagt werden kann, weil ich das Gericht "verstopfe"?

    Eilverfahren und normales Klageverfahren auch bekannt? Arrest, etc. auch bekannt? Hoffe ich.


    Kollege, auch ich habe erfolgreich das Wirtschaftsgymnasium im tollen Bundesland Baden-Württemberg besucht. Tja, das HGB ist schon ne tolle Sache Und was hat das jetzt mit deinem Zivil- und Strafrecht zu tun. Es gibt auch 1 000 000 Fälle im Zivilrecht die wichtiger sind als deiner (also JEDER)!!! Ich sag nur MASCHENDRAHTZAUN...

    Hab jetzt auch keine Lust mehr auf deinen Müll näher einzugehen. Ist aber schon lächerlich, dass du dir die Rosinen aus meinem Beitrag rauspickst und den Rest unkommentiert lässt.

    Mach was du willst und sag was du willst. Du bist und bleibst für mich nen Hosensch.... :biggrin:

    ...Signaturen sind doof...

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  • Nummer7
    Amatör
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    667
    • 16. Mai 2006 um 22:54
    • #42

    Rumlabern kannst du ziemlich gut! Und nun beantworten Sie ihm doch einfach seine Frage :zwinker:

    Zitat von supermeier

    Wissen Sie:
    Es gab mal ein Fall. Diesen erläutere ich aber nicht näher.

    Vor ca. drei Jahren. Ich habe einen Fall dargestellt, und den aus meiner rechtlichen und tatsächlichen Sicht beschrieben. Was erntete ich? Beleidigungen und andere Kundgebungen.

    Die erste Instanz sagte, ich habe Unrecht. Ich habe eine sofortige Beschwerde eingelgt. Die zweite Instanz sagte, ich habe Recht. Es hob den Beschluss der ersten Instanz auf.

    Diesen Beschluss veröffentlichte ich im Forum. Was kam?
    Kein einzige Beitrag. Nicht, dass sie Unrecht hätten, oder sowas Ähnliches. Von zig Leuten, die sinngemäß meinten, ich hätte einen Schatten, haben die Klappe gehalten. Kein Wort, dass sie im Unrecht waren.

    Und diese Leute gibt es wohl in allen Foren.

    Alles anzeigen

    [SIZE=1]Done: #1 Deu - CST, #5 Arg - CIV, #29 Fra - Kor, #33 Ecu - Deu, #41 Cze - Ita, #57 Viertelfinale Berlin, #61 Halbfinale Dortmund.
    Das war's, meine WM ist vorbei, es war nur GEIL!
    [/SIZE]
    [SIZE=1]Olé Olé Tooor.de :klatsch:[/SIZE]

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  • King K
    Newbie
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    154
    • 16. Mai 2006 um 22:55
    • #43

    Lieber Supermeier!

    Wir warten alle gespannt auf deine Erfolge!!!
    Überrasche uns doch einfach mal!

    MFG King K

    Zitat

    suitcase:
    so ich geh mal eine rauchen. Das interessiert euch deshalb, weil es dann wieder gute spiele hageln wird. und sagt nachher nicht ich hätte euch nicht gewarnt.


    Resale 2006 - wir werden uns gerne dran erinnern!!!

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  • Nummer7
    Amatör
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    15
    Beiträge
    667
    • 16. Mai 2006 um 23:05
    • #44
    Zitat von supermeier

    Mit 50 Euro wäre die Überraschung doch viel schöner. Und wenn ich die Tickets bekomme, dann wird auch ein dreistelliger Betrag abgebucht werden müssen; da kann man sich gar nicht auf den Erfolg konzentrieren.



    von mir bekommst du bei erfolg 50 Cent! Wie wärs? besser als nichts.. ;)

    [SIZE=1]Done: #1 Deu - CST, #5 Arg - CIV, #29 Fra - Kor, #33 Ecu - Deu, #41 Cze - Ita, #57 Viertelfinale Berlin, #61 Halbfinale Dortmund.
    Das war's, meine WM ist vorbei, es war nur GEIL!
    [/SIZE]
    [SIZE=1]Olé Olé Tooor.de :klatsch:[/SIZE]

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  • pooch
    Tooor-Fan
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    1.902
    • 17. Mai 2006 um 00:18
    • #45

    Ohne jetzt zu sehr ins Detail gehen zu wollen - ein Stichwort:

    Invitatio ad offerendum

    Der passende Wikipedia-Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Invitatio_ad_offerendum

    Das liest du dir bitte genaustens durch.

    Es ist gerade kein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Dass du Anzahl der Besucher eingeben musst, ist nun mal der Onlinebestellung geschuldet. Daraus irgendwelche Ansprüche herzuleiten ist geradezu grotesk.

    Die FIFA ermöglicht dir die Abgabe eines Angebots (das du mit Anzahl der Besucher genau konkretisierst) und nimmt es mit "Auftrag senden" an. Take it or leave it, aber die Klage würde ein Gericht nicht mal annehmen sondern direkt abweisen.

    >Gibts auch ein Ormus Tool um Mädels aufzureißen?
    stoppt beim log in? klingt langweilig.
    [SIZE=1]suitcase, 07.07.[/SIZE]

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  • fisch
    Amatör
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    5
    Beiträge
    694
    • 17. Mai 2006 um 00:53
    • #46
    Zitat von pooch

    Ohne jetzt zu sehr ins Detail gehen zu wollen - ein Stichwort:

    Invitatio ad offerendum

    Der passende Wikipedia-Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Invitatio_ad_offerendum

    Das liest du dir bitte genaustens durch.

    Es ist gerade kein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Dass du Anzahl der Besucher eingeben musst, ist nun mal der Onlinebestellung geschuldet. Daraus irgendwelche Ansprüche herzuleiten ist geradezu grotesk.

    Die FIFA ermöglicht dir die Abgabe eines Angebots (das du mit Anzahl der Besucher genau konkretisierst) und nimmt es mit "Auftrag senden" an. Take it or leave it, aber die Klage würde ein Gericht nicht mal annehmen sondern direkt abweisen.

    Alles anzeigen



    so ist es, wort drauf...

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  • striker10
    Newbie
    Beiträge
    106
    • 17. Mai 2006 um 01:22
    • #47

    supermeier:

    ich kann auch nicht nach aldi gehen und die verklagen,weil die die computer ausm angebot nicht mehr haben.oder noch besser:ich habe 50prospekte auf denen die computer abgebildet sind.....aber sind nur noch 3pc´s im laden vorhanden......die verklagen wir,oder?:autsch::autsch::autsch::autsch:

    • Zitieren
  • loxi
    Amatör
    Reaktionen
    49
    Beiträge
    434
    • 28. Mai 2006 um 16:41
    • #48

    Oder um aufs Besipiel amazon zurück zu kommen:


    Ich denke, der Bereich, über den Du nicht hinaus gekommen bist ist sehr gut mit dem "Einkaufswagen" vergleichbar.

    Du bekommst dein Buch doch auch erst geschickt, wenn Du auf Bestellung absenden geklickt hast und nicht schon wenn Du es in den Einkaufswagen gelegt hast.

    Grüße

    loxi

    [SIZE="5"][COLOR="Black"]Herzmeister[/COLOR] [COLOR="Red"]2006: [/COLOR][COLOR="Yellow"]Deutschland[/COLOR][/SIZE]

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  • Raudi
    Newbie
    Beiträge
    59
    • 29. Mai 2006 um 14:29
    • #49

    rechtlich gesehen sieht es wie folgt aus:
    mit deinem so oft zitierten "mausklick" nimmst du keinesfalls
    ein angebot des dfb an.
    du forderst den dfb mit deinem mausklick auf, DEIN angebot anzunehmen.
    und dazu ist keiner verpflichtet.
    ein simples beispiel hierzu wäre eine kleinanzeige.

    jemand setzt sein auto zum verkauf in die zeitung.
    das ist kein angebot sondern eine aufforderung zur angebotsabgabe.
    ein käufer würde dann sagen "ich möchte dieses auto zu dem preis kaufen" (=ANGEBOT §145 BGB).
    der verkäufer sagt dann "ja, kannst du kaufen" (=ANNAHME §151 BGB).
    nach § 433 BGB kommt so ein kaufvertrag zu stande.
    wenn nämlich das auto verkauft wurde, ist es ja weg.
    und wenn dann einer kommt und den autoverkäufer verklagt,
    weil er das auto gar nicht mehr hat, das wärst denn du.


    VOR GERICHT GEBE ICH DIR NULL CHANCE.
    :closed:

    Die Welt zu Gast bei Raudi
    ARGENTINIEN - ELFENBEINKÜSTE (HAMBURG)
    ITALIEN - TSCHECHIEN (HAMBURG)
    UKRAINE - ITALIEN (VF HAMBURG)
    [SIZE=1]......ja, da warn ma dabei![/SIZE]
    [SIZE=5]Danke, FRANZ! :klatsch: [/SIZE]

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  • markusmaier
    Newbie
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    143
    • 2. Juni 2006 um 15:42
    • #50

    Der Kleinanzeigenverkaufs-Vergelich gefällt mir sehr gut :)

    Und, gibt es schon ein Schnell-Urteil?

    Ignore these words!

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