Steht zu hoffen...
Wenn 2 Zeugen Jehovas an meiner Haustür klingeln, ich sie nicht reinlassen will - und eine weitere Person dazukommt, von der ich nicht sicher bin, ob sie auch dazugehört... muss ich die Person sonst zukünftig in mein Haus lassen?
Du musst auf jeden Fall das BVerfG und danach den Eurpäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.