Ob er zu einem früh genügenden Zeitpunkt geständig war steht noch garnicht fest
Doch, das war er. Er war geständig, bevor das Finanzamt etwas davon wusste. Dass das für die strafbefreiende Wirksamkeit der Selbstanzeige aufgrund des Umfangs der abgegebenen Selbstanzeige nicht ausreichen könnte ist eine andere Geschichte, aber den Milderungsgrund erfüllt er zweifellos (natürlich nur wenn man ihm nicht nachweisen kann, dass er die 15 Mio. bewusst zurückgehalten hat, das glaube ich aber nicht).
