zu 1: Jein, in der Zwischenzeit kann ja zB ein Tor fallen. War glaub letzte Saison bei Stuttgart gegen Dortmund der Fall. Stell dir vor, der Schiri gibt dann das Tor nicht, aber dafür Elfer für den Gegner. Da reißen die das Stadion ein
Einspruch müsste also sofort eingelegt werden können.zu 2: völlig deiner Meinung
Problem ist nur, dass bei nem knappen Spielstand das eine Team durch eigentlich unsinnige Überprüfungen den Spielfluss der anderen stören könnte. Also müsste man genau definieren, in welchen Fällen der Videobeweis gefordert werden kann (zB wenn Elfer/Tor bereits gepfiffen worden ist)zu 3: Gibts ja auch beim Rugby. Da siehste dann über'n Stadionbildschirm die strittige Szene in zig Wiederholungen und weißt meistens schon genau, was der Schiri gleich verkündet. Entspannt die Situation bei Spielern und Zuschauern auch sehr, weil deine Vereinsbrille nachjustiert wird. Die einen feiern bei der zweiten Wiederholung, die anderen beißen zwar in den Wellenbrecher, aber wissen, dass es okay ist.
zu 1: So hab ich das noch gar nicht betrachtet, da hast du natürlich recht. Wobei ich sowieso dafür bin, nur bei Abseits- und Elfersituationen Einspruch einlegen zu dürfen. Dann spielt man halt erst mal weiter, und wenn der Gegner dann ein Tor schießt, liegt das zu 99% nicht daran, dass man vorne keinen Elfer gekriegt hat.
zu 2: siehe zu 1 ![]()
zu 3: vollkommen deiner Meinung ![]()