ein Gelbes??
Würde ich doch niemals nie nicht anziehen sowas ![]()
ein Gelbes??
Würde ich doch niemals nie nicht anziehen sowas ![]()
in der nachbarstadt gibst doch viel schönere mit leuchtendem gelb...
ich frag mal Spargo ... der leiht mir bestimmt eines ![]()
sowas hast du?
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natürlisch :p:
deswegen ja das "an sich".
Nee, klar, kriss PN
An alle: Prinzessin kriegt ne PN von mir, geht dat wohl klar? Nich wundern, ja?![]()
Ich ziehe auch mein Schalke-trikot nicht an - versprochen ![]()
an sich schon., Hoheit-
Dann hätte ich die gern
Wenn du denn neben mir verweilen möchtest ![]()
1 x Dortmund-Gladbach noch da judge ???![]()
Tach schön ![]()
... ich muss zur Arbeit ![]()
bin jetzt auch bei h96-s04, aber andere seite und unten anner eckfahne, hab gerade noch ne dauerkarte für rückrunde gekauft
Ein Pils für die Prinzessin und ne Bluna für die zwei beiden Miniprinzessinnen .... ich freu mich
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sag schon, wie viele Biere intus?
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Prinzessin! Bitte echauffieren sie sich nicht ueber gebuehr!
Ü(ue)ber Gebühr sieht bei mir noch ganz anders aus ... ![]()
ja nun, komm, stell dich nicht unter irgendwelche scheffel, SOOOO schlecht bist du jetzt auch nicht!!!
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... ich hege da inzwischen doch erhebliche Zweifel
Das Solzialverhalten dieses Bengels reicht nicht mal zum Arsch abputzen![]()
nein ich entsage Schalke ganz und bleibe jetzt nur noch hier. ich möchte nicht, dass du unnötig leidest.
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schalke -Forum funzt wieder, Prinzesin!
Na endlich ![]()
Alles anzeigen§ 146 Geldfälschung
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1.
Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,
2.
falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
3.
falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
§ 147 Inverkehrbringen von Falschgeld
(1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ich glaub eh, dass Valdi mit nem Monopolyschein die Tickets abholen wollte.
Dann kann Valdi ja zur WM wieder einsteigen .....
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Ich wart auch schon die ganze Zeit auf Valdis Antwort.
Das kann noch dauern ... wieviel gibt es eigentlich fürs Geld fälschen???
ich gehe zur Bank
.... viel Erfolg ![]()
Soll ich dir Tampons kaufen, wenn ich schon auf dem Weg zur Bank bin?
Ich habe eher selten Nasenbluten ... aber trotzdem danke ![]()
wieso bist du noch hier? wieso schießt den keiner ab?
Na, wieder dicke Fresse Hosen*******er? ![]()
Nöö, lass dir Zeit, biss ne Frau. Wär ja ma was Neues, wenn ihr sofort ja oder nein sagen könntet :p:
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Im Ernst: Musse nich
Vallie-Spatzi, wen meinteste grad?
Dann werde ich später eine Besprechnung hier im Hause durchführen ![]()