Sieht ganz so aus, als hätte TBB, Ticket Börse Boesch, bereits die ebay-Abteilung EM Tickets 2008 übernommen. Ist ja jetzt schon ein Jahr vor Anpfiff das reinste Tixx-Schlachtfeld, das TBB da veranstaltet ! Ich verstehe nicht, wieso ebay das mitmacht. Tickets vor allem im oberen Preissegment, zurzeit z.B. im Angebot FINALE Kat.3, also geduckt hinterm Tor, für gerade mal schlappe 1.799 € Sofortkauf !
Angeblich "größtenteils Sponsoren- und Verbandstickets"... . Verbandstickets !? -
Hat nicht die FIFA gerade erst bei der WM wegen solcher Verschiebungen irgend so einen afrikanischen Verbandsfuzzi zum Teufel gejagt ? - Und jetzt wirbt TBB vor den Augen der UEFA offen und schon ein Jahr vorher mit solchen Tickets !? - Schon sehr seltsam. Andererseits: e-mail, Telefonnummer für Rückruf (aber bitte nur 9.00 -16.00 Uhr), werden angegeben. Sicherheitshalber werden begeisterte (oder doch getürkte ?) Käuferaussagen zitiert (Rechtschreibefehler original belassen): "Der Beste Ebay´er, wo ich kenne", datiert 15.6. 06, 4.00 Uhr morgens !
Desweiteren - um letzte Zweifel an der Seriosität des Unternehmens zu zerstreuen - unter dem Angebot TIPPS zum Kartenkauf für die EM über eBay. Dort heißt es zum Schluss: "... vor allem, lassen Sie den gesunden Menschenverstand walten.
Wenn Sie Zweifel haben, verzichten Sie auf den Handel". Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen außer die Bitte an einen Juristen/Juristin hier im Forum, sich mal dem folgenden Kauderwelsch anzunehmen * und für Leute in normales Deutsch zu übersetzen, die sich wie ich nicht so gut in Rechtsgeschäften auskennen.
Hab´jedenfalls so das dumpfe Gefühl, dass sich TBB hinter irgendwelchen §§ doch noch Hintertürchen offen gehalten hat, falls jemand klagen sollte, dass ein ziemlich genau zehn-facher Preis für ein FINAL-Ticket Kat 3 (160 € plus 20 € Ticketgebühr) gegen Schamgefühl und gute Sitten verstoße (GG Art. 2.1) bzw. Verbandler oder Sponsoris aus plötzlichen Gewissensgründen Tixx doch nicht hergeben (wohl eher unwahrscheinlich) und ein Geschäft zu platzen droht.
* Aus den AGB von TBB:
Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an dem
Vertragsgegenstand vorliegt, kann der Käufer, sollte der Verkäufer
nicht innerhalb einer von dem Käufer gesetzten angemessenen
Nachfrist nacherfüllen, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn,
dass der Verkäufer aufgrund gesetzlicher Regelungen zur
Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Darüber hinaus
gehende bzw. weitere Ansprüche nach § 437 BGB sind ausdrück-
lich ausgeschlossen. Insbesondere ist die Minderung nach §§ 437,
441 BGB, der Schadensersatz nach §§ 437, 440, 280, 281,
283 BGB bzw. §§ 823ff BGB und der Ersatz vergeblicher
Aufwendung nach §§ 437, 284 BGB ausgeschlossen. ![]()
