Kein Problem. Vielleicht nicht die Leute mit einer doppelten Staatsangehörigkeit. Aber Entzug aufgrund der Ethnie… Das ist doch lupenreiner Rassismus und man wäre doch wieder bei Art.1.
Ne, das ist Art. 3 Abs. 3 GG, der kann auch geändert werden. Art. 1 GG sind nur die ganz harten Sachen wie z.B. Folter und sowas.