Wenn im AV nichts geregelt ist, dann gilt der Tarifvertrag bzw. das Gesetz.
Gesetzlicher Urlaubsmindestanspruch bei einer 5 Tage Woche sind 20 Tage. Bezogen auf seine 10 Stunden Woche macht das also 5 Tage "Vollzeit-Urlaubsanspruch", also 40 Stunden bezahlten Urlaub im genannten Fall
Also ich bin kein Rechtsexperte. ich kenne da nur die Praxis.
Und da stelle ich halt stark in Frage, dass er einen Urlaubsanspruch auf Stundenbasis hat bzw einen solchen einfordern kann.
Aber wie gesagt: ich bin kein Rechtsexperte ![]()